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IGS gewinnt den Energy Efficiency Award 2021 in der Kategorie „Think Big – Komplexe Energiewendeprojekte“

dena Energiewende-Kongress 2021. Energy Efficiency Award 2021. Berlin, 08.11.2021. Copyright: Axel Schmidt/photothek.de

Nach dem Bayerischen Energiepreis 2020 hat IGS, zusammen mit der Brauerei Aying Franz Inselkammer KG, erneut einen Preis gewonnen – diesmal sogar einen internationalen – den Energy Efficiency Award 2021 in der Kategorie – „Think Big – Komplexe Energiewendeprojekte“.

Ausgezeichnet wurde das gleiche Projekt wie bereits im Vorjahr (Details siehe unten) – der Einsatz einer Flaschenreinigungsmaschine in Kombination mit einer Hochtemperaturwärmepumpe und einem BHKW.

Der Award wurde Anfang November im Rahmen des dena Energiewendekongresses 2021 im Berlin Congress Center am Berliner Alexanderplatz verliehen. Dr. Georg Schu und Hans-Jürgen Iwan haben die Urkunde in der von Ursula Heller moderierten Show feierlich entgegengenommen.

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IGS gewinnt den Bayerischen Energiepreis 2020 in der Kategorie „Energieeffizienz“

(Bildquelle: Bayern Innovativ / Astrid Schmidhuber)

Flaschenreinigungsmaschine mit Hochtemperaturwärmepumpe in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk

Wir sind sehr stolz, dass die Fachjury uns als Preisträger für den Bayerischen Energiepreis 2020 in der Kategorie „Energieeffizienz in industriellen Prozessen und Produktion“ ausgewählt hat.

Für die Bereitschaft, ein neues, innovatives Verfahren im praktischen Betrieb einzusetzen, teilen wir uns mit der Brauerei Aying den Preis. Hier wurde das Verfahren erstmals großtechnisch eingesetzt. Für die Implementierung des Verfahrens an eine neue Flaschenreinigungsmaschine bedanken wir uns bei der Krones AG und dem Werk in Flensburg.

Ein wesentlicher Anteil des Energie- und Wasserbedarfs von Brauereien entfällt auf die Reinigung von Mehrwegflaschen. Aus dem Kühlbereich der Flaschenreinigungsmaschine wird dem Kühlwasser über außenliegende Wärmetauscher Wärme entzogen und einer Wärmepumpe zugeführt. Dadurch kann der Wasserbedarf zum Kühlen der Flaschen drastisch gesenkt werden. Zusätzlich wird Abwärme aus einer Kraft-Wärme-Kopplung beigemischt, so dass die Heizleistung der Wärmepumpe den Heizwärmebedarf der Flaschenreinigungsmaschine vollständig decken kann. Der Strombedarf der Wärmepumpe wird als Eigenstrom aus der vorhandenen Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt. Dadurch konnte die Laufzeit des bestehenden Blockheizkraftwerkes und damit dessen Wirtschaftlichkeit deutlich gesteigert werden. Gegenüber der alten Flaschenreinigungsmaschine konnte durch das neue Verfahren der Wasser- und Wärmebedarf um je 87 % reduziert werden.

Die Entwicklung und Realisierung des Vorhabens wurde im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Dafür möchten wir an dieser Stelle unseren Dank aussprechen.

Das komplette Preisgeld spenden wir an UNICEF zur Versorgung von mangelernährten Kindern im Südsudan.

Neueste Fachartikel von IGS

  • „CO2-neutrale Produktion aus eigener Kraft“ – Roadmap für Flensburger, BRAUWELT, Ausgabe 36/2023
  • „CO2-Neutralität in der Brauwirtschaft – Energetische Transformation im Betrieb“, BRAUWELT, Ausgabe 29/2022
  • „Emissionsfrei in die Zukunft. Kosten? Strategie?“, BRAUWELT, Ausgabe 17/2022
  • „Pilotanlage: Flaschenreinigung mit Hochtemperaturwärmepumpe“, BRAUWELT, Ausgabe 3/2020
  • „Neue Flaschenreinigungsmaschine mit Hochtemperaturwärmepumpe“, BRAUWELT, Ausgabe 31-32/2018
  • „Energieeffizient oder nicht?“, BRAUINDUSTRIE, Ausgabe 07/2018
  • „Kälte aus Wärme erzeugen“, BRAUWELT, Ausgabe 24-25/2018
  • „Energiesparen erschwinglich gemacht!“, BRAUWELT, Ausgabe 32-33/2017
  • „Produktionswärmebedarf reduziert“, BRAUWELT, Ausgabe 1-2/2016
  • „Richtige Dimensionierung – KWK in der Flensburger Brauerei“, BRAUINDUSTRIE, Ausgabe 12/2015

Energieberatung für den Mittelstand

Seit dem 1. Januar 2021 wird die Energieberatung für den Mittelstand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als „Energieaudit DIN EN 16247“ weitergeführt. Neben den ausgesuchten Schwerpunkten soll eine umfassende energetische Analyse des Gesamtbetriebes stattfinden. Die Höhe des Zuschusses beträgt weiterhin 80% der Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 € (bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €).

Zwischenzeitlich waren KMU, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr Steuerentlastungen nach §10 StromStG oder § 55 EnergieStG beantragt haben nicht antragsberechtigt. Diese Betriebe dürfen seit einiger Zeit wieder eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen, solange die Beratung nicht als Grundlage für o.g. Steuerentlastungen dient.

CO2 Footprint für Brauereien

IGS bietet ab dem Betrachtungsjahr 2019 eine CO2-Bilanzierung für Brauereien zum Fixpreis an. Die absoluten und spezifischen CO2-Ausstöße werden auf Grundlage des weltweit gültigen Instruments „Greenhouse Gas Protocol“ berechnet. Enthalten ist dabei eine Betrachtung nach Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen Anlagen) und Scope 2 (indirekte Emissionen durch Energieerzeugung). Für eine aufwendige Betrachtung nach Scope 3 (indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette) muss ein individuelles Angebot erstellt werden.

Als Datengrundlage dient die Teilnahme am Betriebevergleich Energie für Brauereien. Darauf aufbauend wird dann mit weiteren Zusatzinformationen eine entsprechende CO2-Bilanz berechnet und ein Abschlussbericht erstellt. Auf dieser Grundlage kann dann eine Zertifizierung erfolgen.

Förderprogramm von KfW und BAFA „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ 

Am 01.01.2019 wurde ein neues Förderprogramm aufgelegt, das bisher aufgesplittete Förderprogramme in vier Modulen zusammenfasst. Förderfähig sind demnach Investitionen in Querschnittstechnologien (Druckluft, Motoren, Frequenzumrichter, Pumpen, Ventilatoren, etc.), die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, MSR und Energiemanagement-Software sowie energiebezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen (Prozess- und Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder -vermeidung, Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme, Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess). Investitionen werden entweder direkt gefördert (BAFA, 40 % der förderfähigen Investitionskosten für KMU, 30 % für sonstige Unternehmen) oder über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss finanziert (KfW).

Förderprogramm des BAFA für Kälteanlagen

Das Programm wurde zu Beginn des Jahres 2019 angepasst. Sowohl die Berechnung der Förderhöhe als auch das Antragsverfahren haben sich geändert. Die Höhe der Förderung wird nun über eine Formel berechnet. Bei Neuerrichtungen und Vollsanierungen ergibt sich immer eine Festbetragsförderung, die abhängig von Kälteleistung, Kältemittel und Anlagenart ist. Dabei ist nur noch der Einsatz von natürlichen Kältemitteln förderfähig. Teilsanierungen werden prozentual gefördert (je nach auszutauschender Komponente). Gerne beraten wir Sie hierzu und stehen für Antragstellung und Verwendungsnachweisverfahren zur Verfügung.

Staatliche Förderprogramme nutzen

Es existiert eine beachtliche Bandbreite an staatlichen Subventionsmöglichkeiten. Vor allem die KfW-Bank und das BAFA bieten hier diverse Möglichkeiten an. Auch regionale Programme kommen für die einzelnen Betriebe in Betracht. Zuschüsse von 30 % und mehr sind möglich. Bei anstehenden Investitionen sollten sich Unternehmen vorab mit IGS in Verbindung setzen, um abzuklären, welches Programm in Frage kommt und welche Mindestanforderungen zu erreichen sind. Die erforderlichen Energieeinsparkonzepte und Nachweise können ebenfalls von IGS erstellt werden. Bei allen Förderprogrammen muss zwingend darauf geachtet werden, dass vor Antragstellung noch kein Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme erteilt wurde. Angebote dagegen dürfen eingeholt und Beratungen durchgeführt werden.

Die beiden Geschäftsführer von IGS sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet.